Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen von mefesta. Mit der verbindlichen Anfrage über diese Website erkennt der Kunde die AGB vollständig an. Alle Angebote, die von mefesta gemacht werden, sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn der Kunde auf seine Anfrage eine verbindliche Auftragsbestätigung von mefesta erhält. Inhalt & Umfang des geschlossenen Vertrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung von mefesta. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie von mefesta schriftlich bestätigt werden.  

 

2. Vermietung von Dekoration, Veranstaltungsbedarf und Sonstigem

2.1 Mietvertrag

Ein Mietvertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde den Vertrag rechtsgültig gegengezeichnet hat. Der Mietzeitraum beginnt mit Übergabe der gemieteten Gegenstände. Der Mietvertrag endet mit Rückgabe der gemieteten Gegenstände an den Vermieter.

2.2 Preise

Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück und Mieteinheit (nach Vereinbarung). Alle Preise gelten für die Selbstabholung und sind exkl. Reinigung (falls notwendig). Preisänderungen sind vorbehalten. Weitere auftragsbezogene Kosten (Reinigung, Transportkosten, Auf- und Abbau der Dekoration, etc.) werden gesondert in Rechnung gestellt.

2.3 Kaution

Wir berechnen pauschal eine Kaution in Höhe von 50,00 €, die nach korrekter Rückgabe und Kontrolle der gemieteten Gegenstände an den Vermieter durch diesen zurückgezahlt wird.

2.4 Zahlungsbedingungen

Ab Vertragsschluss ist der gesamte Rechnungsbetrag, einschließlich des Mietpreises sowie aller auftragsbezogenen Kosten (wie Transport, Auf- und Abbau der Dekoration etc.), bei Übergabe der Mietgegenstände fällig.

2.5 Mietdauer

Die Artikel werden für einen vorher vereinbarten Zeitraum vermietet. Sollte der Mieter die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurückgeben können, ist der Vermieter spätestens einen Tag vor Ablauf der Mietdauer darüber zu informieren. Eine Verlängerung der Mietzeit erfordert die schriftliche Zustimmung des Vermieters.

2.6 Liefer- bzw. Abholservice

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sind. Die Kosten für den Liefer- oder Abholservice werden individuell auf Basis des Aufwands und der Entfernung berechnet. Die Transportkosten umfassen weder den Auf- und Abbau noch das Vertragen oder Einsammeln der gemieteten Gegenstände.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Lieferung und Abholung sicherzustellen, dass entweder er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person die Ware entgegennimmt. Bei Übergabe der Gegenstände hat der Mieter diese umgehend auf Vollständigkeit und Schäden zu prüfen und den Empfang mit der Unterschrift des Mietvertrages zu bestätigen.

Die Haftung des Mieters beginnt mit der Übernahme oder dem Aufbau der Gegenstände.

2.7 Haftung

Die angemieteten Gegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald er die Gegenstände entgegennimmt oder der vollständige Aufbau abgeschlossen ist. Während der gesamten Mietdauer ist der Mieter für sämtliche Schäden verantwortlich, die durch die Nutzung der gemieteten Gegenstände entstehen, bis zur Rückgabe oder Abholung. Im Falle von Beschädigung, Bruch oder Verlust trägt der Mieter die Verantwortung.

2.8 Fehlmengen, Bruch, Beschädigungen

Der Mieter trägt die Verantwortung für die gemieteten Gegenstände vom Zeitpunkt der Übernahme bis zur Rückgabe. Die Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt, da eine genaue Überprüfung auf Fehlmengen erst nach der abschließenden Reinigung möglich ist. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Sollten die LOVE Buchstaben erhebliche Schäden aufweisen, sodass ein Neubau der Buchstaben erforderlich ist, wird ein Betrag von 350,00 € fällig.

Zu den Beschädigungen zählen unter anderem Brandlöcher, Risse, Kerzenwachs, Stockflecken und ähnliche Beeinträchtigungen. 

Darüber hinaus haftet der Mieter für sämtliche Ansprüche Dritter, die aufgrund von Schäden durch die Nutzung der gemieteten Gegenstände gegen den Vermieter geltend gemacht werden.

2.9 Reinigung

Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Gegenstände sorgfältig zu behandeln und vor der Rückgabe grob zu reinigen. Die abschließende Reinigung erfolgt durch den Vermieter. Bei außergewöhnlich starker Verschmutzung behält sich der Vermieter das Recht vor, die dadurch entstehenden Zusatzkosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

2.10 Stornierung

Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden. Wird ein erteilter Auftrag vor Mietbeginn storniert, fallen folgende Stornogebühren an:

  • Nach Auftragsbestätigung kann die Buchung 14 Tage kostenlos storniert werden.
  • Stornierung bis einen Monat vor Mietbeginn: 25% des Auftragswertes
  • Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Auftragswertes
  • Stornierung weniger als 14 Tage vor Mietbeginn: 75% des Auftragswertes

2.11 Veröffentlichung

Bei Stornierung wird eine Rechnung per E-Mail an den Kunden verschickt.

Der Vermieter ist berechtigt, an Standorten, an denen sich seine Mietgegenstände befinden, Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken anzufertigen.

2.12 Sonstiges

Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß für die vereinbarte Veranstaltung zu nutzen. Zudem hat er die Gegenstände sorgfältig zu behandeln und in unverändertem sowie einwandfreiem Zustand an mefesta zurückzugeben. Die Rückgabe muss in den dafür vorgesehenen Verpackungen erfolgen.

 

3. Papeterie & Gravur

3.1 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande. Anschließend erhält der Kunde eine verbindliche Auftragsbestätigung.

Die vom Kunden bereitgestellten Daten (Texte, Grafiken, Bilder etc.) dienen als Grundlage für die Erstellung individueller Drucksachen (z. B. Karten) in Form einer PDF-Datei sowie der anschließenden Produktion. Nach der Erstellung der Entwürfe erhält der Kunde eine PDF-Datei per E-Mail zur Überprüfung, Korrektur und gegebenenfalls Anpassung. Erst nach schriftlicher Freigabe erfolgt der Druck, wobei nachträgliche Reklamationen nicht mehr möglich sind. Die fertigen Drucksachen werden in vollständig bearbeiteter Form geliefert.

3.2 Widerrufsrecht

Wir weisen darauf hin, dass entsprechend § 312d, Ziff. 4 BG zum Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht zur Lieferung von Waren besteht, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3.3 Preise

Sofern nichts anderes angegeben ist, verstehen sich unsere Preise pro Stück. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Zusätzliche auftragsbezogene Kosten, wie beispielsweise Lieferkosten, werden separat berechnet. Kostenvoranschläge sind unverbindlich, die Abrechnung erfolgt auf Basis einer verbindlichen Auftragsbestätigung.

3.4 Rechnungsstellung & Zahlung

Eine Rechnung wird per E-Mail versendet. Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des gesamten Rechnungsbetrages fällig. Die Restzahlung ist nach Druckfreigabe durch den Kunden (vor Druck der Karten, etc.) fällig. 

3.5 Lieferung & Abholung

Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Die Lieferung der Ware steht unter dem Vorbehalt, dass mefesta selbst ordnungsgemäß und fristgerecht beliefert wird. Der Versand erfolgt erst nach der Freigabe der PDF-Datei und dem vollständigen Zahlungseingang. Je nach Vereinbarung wird die Ware vom Kunden abgeholt oder die Zustellung erfolgt über einen Paketdienst.

3.6 Lieferzeiten

Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten. Die Lieferung verschiebt sich bei einem von mefesta nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum.

3.7 Haftung

Der Kunde ist verpflichtet, Korrekturabzüge sorgfältig auf Satz-, Rechtschreib- und sonstige Fehler zu prüfen und diese druckreif freizugeben. mefesta übernimmt keine Haftung für übersehene Fehler (z. B. Text-, Tipp- oder Dateifehler).

Geringfügige Farbabweichungen sind produktionsbedingt und zulässig. Unterschiede in der Standgenauigkeit, Qualitätsschwankungen aufgrund technischer Gegebenheiten beim jeweiligen Papierhersteller oder durch unterschiedliche Druckverfahren lassen sich nicht vollständig vermeiden. Zudem behalten wir uns aufgrund des Herstellungsprozesses (teilweise Handarbeit) geringfügige Abweichungen in Qualität und Ausführung vor.

Bei Druckaufträgen sind aus technischen Gründen geringfügige Mehr- oder Minderlieferungen möglich.

3.8 Stornierung

Eine Stornierung des Auftrages vor Druckfreigabe muss durch den Kunden schriftlich erfolgen. Wird ein erteilter Auftrag vor Fertigstellung storniert, werden 50% des Auftragswertes (Anzahlung) für die bis dahin entstandenen Kosten berechnet. Nach Druckfreigabe sind 100% des Auftragswertes fällig.

3. 9 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt so lange Eigentum von mefesta bis die Ware vollständig bezahlt ist. Bei Zahlungsverzug ist mefesta zum Rücktritt und zur Rücknahme der Ware berechtigt.

3. 10 Veröffentlichung

mefesta behält sich das Recht vor, zu Marketingzwecken Abzüge bzw. Bilder der erstellten Produkte zu verwenden.

3.11 Rechte von gelieferten Daten

Der Kunde garantiert, dass die von ihm bereitgestellten Daten (Texte, Grafiken und Bilder) keine Rechte Dritter verletzen und mit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie Urheberrechten im Einklang stehen. Für Schäden, die durch eine Verletzung dieser Vorschriften oder Schutzrechte aufgrund der vom Kunden übermittelten Daten entstehen, trägt der Kunde die volle Haftung.

Stand: 29.03.2026

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.